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   OLG Celle, 12.12.2017 - 9 W 134/17   

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https://dejure.org/2017,54047
OLG Celle, 12.12.2017 - 9 W 134/17 (https://dejure.org/2017,54047)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.12.2017 - 9 W 134/17 (https://dejure.org/2017,54047)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - 9 W 134/17 (https://dejure.org/2017,54047)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Übernahme der Gründungskosten bei Übergang von der UG zur Voll-GmbH durch Kapitalerhöhung

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Erstarken der UG zur Voll-GmbH durch Kapitalerhöhung

  • heuking.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 5a Abs. 5
    Satzungsänderung bei Kapitalerhöhung von UG zur Voll-GmbH darf keine erneute Abwälzung von Gründungsaufwand vorsehen

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 5a Abs. 5
    Zulässigkeit der Übernahme der Gründungskosten bei Übergang von der UG zur Voll-GmbH durch Kapitalerhöhung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Abwälzung der Kosten einer Kapitalerhöhung von UG zur Voll-GmbH als "Gründungs"-Aufwand auf die GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Übergang von UG zur Voll-GmbH durch Kapitalerhöhung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Übergang von UG zur Voll-GmbH durch Kapitalerhöhung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 636
  • FGPrax 2018, 16
  • NZG 2018, 261
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.02.1989 - II ZB 10/88

    Auszahlung von Gründungsaufwand zu Lasten der GmbH

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2017 - 9 W 134/17
    Zwar kann der im Zusammenhang mit der Gründung einer GmbH entstehende, nach der Intention des Gesetzgebers grundsätzlich die Gesellschafter als Gründer treffende Kostenaufwand (sog. Gründungsaufwand), also insbesondere Kosten für notarielle Beurkundung, Handelsregistereintragung, Bekanntmachung, Aufwendungen für Rechtsanwälte und Steuerberater sowie etwaige im Zusammenhang mit der Gründung anfallende Steuern, der Gesellschaft auferlegt werden, sofern dieser Aufwand (analog § 26 Abs. 2 AktG) im Gesellschaftsvertrag gesondert festgesetzt worden ist (BGH, Beschluss vom 20.02.1989 - II ZB 10/88 -, juris; Senat, Beschluss vom 22.10.2014 - 9 W 124/14 -, juris Tz. 13; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 21. Aufl. 2017, § 5 Rn. 57).
  • OLG Celle, 17.07.2017 - 9 W 70/17

    Erstarken der Unternehmergesellschaft (UG) zur Voll-GmbH durch

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2017 - 9 W 134/17
    Sie ist vielmehr lediglich im Wege der Kapitalerhöhung von einer UG zur GmbH erstarkt, bleibt aber dasselbe Rechtssubjekt (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juli 2017 - 9 W 70/17 -, juris Tz. 8).
  • OLG Celle, 22.10.2014 - 9 W 124/14

    Zulässigkeit von Gründungskosten in Höhe von 60 Prozent des Stammkapitals in

    Auszug aus OLG Celle, 12.12.2017 - 9 W 134/17
    Zwar kann der im Zusammenhang mit der Gründung einer GmbH entstehende, nach der Intention des Gesetzgebers grundsätzlich die Gesellschafter als Gründer treffende Kostenaufwand (sog. Gründungsaufwand), also insbesondere Kosten für notarielle Beurkundung, Handelsregistereintragung, Bekanntmachung, Aufwendungen für Rechtsanwälte und Steuerberater sowie etwaige im Zusammenhang mit der Gründung anfallende Steuern, der Gesellschaft auferlegt werden, sofern dieser Aufwand (analog § 26 Abs. 2 AktG) im Gesellschaftsvertrag gesondert festgesetzt worden ist (BGH, Beschluss vom 20.02.1989 - II ZB 10/88 -, juris; Senat, Beschluss vom 22.10.2014 - 9 W 124/14 -, juris Tz. 13; Baumbach/Hueck/Fastrich, GmbHG, 21. Aufl. 2017, § 5 Rn. 57).
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